| 学联章程 |
| 周二, 2009年 07月 07日 03:09 |
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达姆施塔特中国学者学生联合会章程 Satzung des VCWSDs 1. 名称、所在地和工作语言 1.1 学生会全称为“达姆施塔特中国学者学生联合会”(简称:学生会) 1.2 学生会所在地是德国达姆施塔特,并在达姆施塔特区法院注册(注册码:VR 2125) 1.3 学生会的工作语言为德文和中文 1. Name, Sitz und Geschäftssprache 1.1 Der Verein führt den Namen ’Verein der Chinesischen Wissenschaftler und Studenten e.V.’ - im Folgenden “VCWSD” genannt 1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Darmstadt und ist beim Amtsgericht Darmstadt eingetragen. (Vereinsregister Nr.: VR 2125) 1.3 Die Geschäftssprachen sind Deutsch und Chinesisch. 2. 宗旨 2.1 根据相关税务的规定,学生会是公益性团体 2.2 学生会成立的目的如下: 2.2.1 与达姆施塔特的高校合作举办学术活动,促进科学研究 2.2.2 举办讲演、讲座、讨论会即展览促进培训及教育事业 2.2.3 举办及支持公开的展览、讲座及介绍中国文化和艺术的音乐会促进国际尤其时中德之间的文化、艺术及思想方面的交流 2.2.4 支持在达姆施塔特高校体育的范围内的体育活动,并为相关的训练和比赛提供帮助 2.3 学生会不谋求个人利益,并不以盈利为目的;学生会只允许举办符合章程的活动;会员不允许向学生会的资金私自挪用;不允许任何人通过与学生会宗旨无关的支出和通过支出支付高额酬劳的手段来牟取私利 2. Zweckbestimmung 2.1 VCWSD verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2.2 Zwecke des VCWSDs: 2.2.1 Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltung in Kooperation mit TU Darmstadt und Hochschule Darmstadt. 2.2.2 Förderung von Bildung und Erziehung durch öffentliche Vorträge, Diskussionsveranstaltung, Seminare und Ausstellungen. 2.2.3 Förderung von Kunst, Kultur und internationaler Gesinnung, der Toleranz und Völkerverständigung insbesondere zwischen chinesischen Wissenschaftler, Studenten und deutschen Wissenschaftler, Studenten in Darmstadt und Umgebung. Dies geschieht durch Durchführung und Förderung kultureller Veranstaltung z.B. durch öffentliche Ausstellung, Vorträge, Konzerte zur Vermittlung chinesischer Kunst und Kultur. 2.2.4 Förderung des Sports durch Förderung sportliche Übungen und Leistungen in Rahmen der Hochschulsport Darmstadt, z.B. durch Gründung einer Sportmannschaft. 2.3 VCWSD ist selbstlos und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche. Mittel des VCWSDs dürfen nur für satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des VCWSDs. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des VCWSDs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3. 学生会会员 3.1 在达姆施塔特及其周边地区生活、工作、学习,并认可本学生会章程的人士均可自愿加入学生会 3.2 参加学生会需向学生会执委会递交书面申请 3.3 学生会会员可以随时向学生会执委会递交书面申请退出学生会 3. Mitgliedschaft 3.1 Als Mitglied kann jede natürliche Person freiwillig werden, die in Darmstadt oder in der Umgebung lebt, arbeitet oder studiert, und die die Satzung des VCWSDs anerkennt. 3.2 Der Beitritt ist schriftlich zu erklären, die Aufnahme erfolgt durch eine an den Vorstand gerichtete Eintrittserklärung. 3.3 Der Austritt ist jederzeit zulässig durch eine schriftliche Austrittserklärung. 4. 学生会会员的权利及义务 4.1 每个会员有选举和被选举为执委会、监事会成员的权利 4.2 每个会员有权向全体会员大会提出议案 4.3 每个会员有权参加对提案的表决 4.4 每个会员有平等的权利参加学生会的活动并享受学生会提供的优惠 4.5 每个会员有权监督学生会执委会的工作,并向执委会提出建议 4.6 每个会员可以向学生会寻求帮助 4.7 每个会员有权参加全体会员大会 4.8 每个会员有义务根据执委会的通知进行年度会员资格审定,若连续两年没有根据执委会的通知参加年度会员资格审定的会员,学生会将视其为自动放弃会员资格 4.9 每个会员都有义务向执委会递交个人资料,并及时向执委会告知其个人资料的变更 4.10 当会员的行为严重损害学生会的利益时,经会员提案,并经全体会员大会审议通过,可取消其会员资格 4.11 被取消会员资格的人士在重新加入学生会时,其书面申请须经过全体会员大会审议通过 4. Rechte und Pflichten der Mitglieder 4.1. Die Mitglieder sind berechtigt, die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu wählen und gewählt zu werden. 4.2. Die Mitglieder sind berechtigt, Anträge auf der Mitgliederversammlung zu stellen. 4.3 Die Mitglieder sind berechtigt, über Anträge abzustimmen. 4.4 Die Mitglieder sind gleich berechtigt, an allen Veranstaltungen des VCWSDs teilzunehmen. 4.5 Die Mitglieder sind berechtigt, die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen, und Ratschläge zu geben. 4.6 Die Mitglieder sind berechtigt, Hilfe vom VCWSD zu verlangen. 4.7 Die Mitglieder sind berechtigt, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. 4.8 Die Mitglieder sind verpflichtet, an der Jahresüberprüfung der Mitgliedschaft teilzunehmen. Jedes Mitglied wird automatisch ausgeschlossen, wenn es innerhalb von zwei Jahren nicht an der Jahresüberprüfung teilgenommen hat. 4.9 Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand ihre eigenen Informationen zu übergeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. 4.10 Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereininteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem VCWSD ausgeschlossen werden. 4.11 Das aus dem VCWSD ausgeschlossenen Mitglied soll schriftlich erklären und ist auf der Mitgliederversammlung abzustimmen, wenn das wieder ein Mitglied des VCWSDs werden will. 5. 学生会经费 5.1 学生会不收会费 5.2 会员登记时,没有提交其有效电子信箱的会员,须每年向学生会交纳通讯费用 5.3 学生会所需经费可以通过会员捐助 5.4 学生会也可以接受其他非学生会会员的捐助 5. Mitgliedsbeiträge 5.1 VCWSD erhebt keine Beiträge. 5.2 Die Mitglieder müssen Postkosten entrichten, wenn die bei der Anmeldung keine gültigen E-Mail-Adressen eingetragen haben. 5.3 VCWSD darf finanzielle Unterstützung von seinen Mitgliedern annehmen. 5.4 VCWSD darf auch finanzielle Unterstützung von Personen, die keine Mitglieder VCWSDs sind, annehmen. 6. 机构 6.1 全体会员大会 6.2 执委会 6.3 监事会 6. Organe des VCWSDs 6.1 Die Mitgliederversammlung 6.2 Der Vorstand 6.3 Der Aufsichtsrat 7. 全体会员大会 7.1 全体会员大会是学生会的最高权力机构 7.2 全体会员大会由执委会负责召集,每年至少一次 7.3 当有十分之一以上的学生会会员提出书面要求,监事会须在四周内召开全体会员大会 7. Mitgliederversammlung 7.1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des VCWSDs. 7.2 Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand des VCWSDs nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, einzuberufen. 7.3. Der Aufsichtsrat ist zur Einberufung einer Mitgliederversammlung binnen 4 Wochen verpflichtet, wenn sie von mindestens 1/10 der Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes gefordert wird. 7.4 Die Bekanntmachung der Mitgliederversammlung 7.4.1 Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der zu abstimmenden Anträgen einzuladen. 7.4.2 Die Mitglieder sind unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuladen. 7.4.3 Die Mitglieder, die ihren E-Mail-Adressen eingetragen haben, werden per E-Mail mitgeteilt. Die Mitglieder, die keine E-Mail-Adressen eingetragen haben, werden per Post mitgeteilt. 7.4.4 Die Bekanntgabe der Mitgliederversammlung ist auf zu veröffentlichen und in öffentlichen Orten anzukleben. 7.5 Für die Änderungen der Satzung ist eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder erforderlich. Für die Änderungen des Zweckes des VCWSDs ist eine Mehrheit von 2/3 der aller Vereinsmitglieder erforderlich. Für die Änderungen der Ordnungen ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder erforderlich. Für die Entlassung des Vorstandes, des Aufsichtsrates und Vereinsmitgliedes ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen Mitglieder erforderlich. Jedes anderen Beschluss bedarf eine absolute Mehrheit der erschienenen Mitglieder. 7.6 Die Abstimmungen für die Wahl und Entlassung des Vorstandes und des Aufsichtsrates oder für die Überprüfung der Mitgliedschaft sind schriftlich und geheim. Andere Abstimmungen dürfen durch Handzeichen erfolgen. 7.7 Die Mitglieder, die nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmen können, dürfen per Berief abstimmen, oder die dürfen jemanden anderen berechtigen, sie auf der Mitgliederversammlung zu vertreten. 7.8 Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere: 7.8.1 Wahl und Entlassung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. 7.8.2 Beschlussfassung über den Jahresarbeitsbericht des Vorstandes 7.8.3 Beschlussfassung über den Jahresfinanzbericht des Vorstandes 7.8.3 Beschlussfassung über den Arbeitsbericht des Aufsichtratrs 7.8.4 Beschlussfassung über vorliegende Anträge 7.9 Die Mitgliederversammlung muss einen Versammlungsleiter und einen Schriftführer haben. Bei Abstimmungen sind berechtigte Wahlhelfer für Stimmenzählung, Überwachung der Stimmenzählung und Protokollführung erforderlich. Die sind allen die Beschäftigten der Mitgliederversammlung. 7.10 Die Beschäftigten der Mitgliederversammlung ist mit einer einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder festzustellen. Sie sollen auf das passive Wahlrecht verzichten. 7.11 Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterschreiben ist. Falls eine Abstimmung ankommt, sind berechtigte Wahlhelfer für Stimmenzählung, Überwachung der Stimmenzählung und Protokollführung auch zu unterschreiben. Das Protokoll soll Ort und Datum der Mitgliederversammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, den Versammlungsleiter, den Schriftführer, die Tagesordnung, die Beschlüsse, die Abstimmungsergebnisse und Art der Abstimmung enthalten. 7.4 全体会员大会的召集通知 7.4.1 包括会议议程及表决议案 7.4.2 至少提前两周向全体会员发出 7.4.3 向学生会提交电子信箱的会员,学生会将通过电子信件的形式发送通知;没有向学生会提交电子信箱的会员,则会通过信件的形式发送通知 7.4.4 通知应在学生会官方网站上公布,并在公共场所张贴 7.5 章程的修改须经全体成员大会四分之三多数的与会会员通过方可生效;学生会宗旨的变更须经三分之二多数的全体会员通过方可生效;罢免执委会、监事会成员或取消会员的会员资格时,须经全体会员大会三分之二多数的与会会员通过方可生效;规范的修改需要全体会员大会三分之二多数的与会会员通过方可生效;其他决定需经二分之一以上与会会员通过方可生效 7.6 涉及人事及会员资格的表决时(大会工作人员的任免除外),应采用无记名投票的形式, 其他表决可采用投票或举手表决的形式 7.7 召开全体会员大会时,不能与会的会员,可以通过信件的形式进行书面投票,或书面授权他人参加会议 7.8 全体会员大会的任务: 7.8.1 选举、罢免执委会、监事会 7.8.2 审议表决执委会年度工作报告 7.8.3 审议表决执委会年度财务报告 7.8.4 审议表决监事会工作报告 7.8.5 审议提案 7.9 全体会员大会必须设有会议主持人及会议记录员;当进行投票表决时,应有监票,记票,唱票人员;以上人员均称为全体会员大会的工作人员 7.10 所有会议工作人员由自荐和推荐产生并须通过与会成员的简单多数认可,会议工作人员须自愿放弃被选举权 7.11 全体成员大会必须有大会记录,并且会议结束后由会议主持人和记录员签字;当出现投票表决时,监票,记票和唱票人员也必须在会议记录上签字 8. 执委会 8.1 根据德国民法典第二十六条执委会由5名学生会会员组成,包括:主席;副主席;司库;执委两人,并由多数的执委会成员代表学生会 8.2 执委会由全体会员大会选举产生,任期一年 8.3 主席、副主席、司库、两位执委由执委会成员内部投票选举产生 8.4 执委会的决定须经执委会成员表决并以过半数通过方可生效;执委会决定必须书面记录备案 8.5 执委会成员只能连任一次 8.6 执委会负责学生会日常工作 8.7 执委会须向全体成员大会提交执委会的年度工作和财务报告 8.8 执委会负责学生会会员登记,注销以及会员资格年度审定;并及时向监事会提交会员的相关资料 8.9 执委会无权对监事会的工作进行干涉 8. Vorstand 8.1 Der Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB besteht aus 5 Mitgliedern: ein Vorsitzender, ein Stellenvertretender, ein Schatzmeister, zwei Ausführender. Der Verein wird durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten 8.2 Der Vorstand wird auf der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 1 Jahr gewählt. 8.3 Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, den Stellenvertretenden, den Schatzmeister und zwei Ausführender. 8.4 Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einer 1/2 Stimmenmehrheit. Die Beschlüsse des Vorstandes müssen protokolliert werden. 8.5 Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist nur einmal zulässig. 8.6 Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinarbeit. 8.7 Der Vorstand soll auf der Mitgliederversammlung Jahresbericht des Vorstandes und Jahresfinanzbericht des Vorstandes geben. 8.8 Der Vorstand ist für das Anmelden, das Abmelden und die Überprüfung der Mitgliedschaft zuständig. Er ist verpflichtet, dem Aufsichtsrat die Mitgliederliste vorzulegen. 8.9 Der Vorstand ist nicht berechtig, in die Arbeit des Aufsichtsrates einzugreifen. 9. 监事会 9.1 监事会由全体会员大会选举产生 9.2 其成员任期2年,可以连任 9.3 包括主任一名,2名委员 9.4 主任由监事会成员选举产生 9.5 监事会成员不能兼任执委会成员 9.6 监事会的决定应有监事会成员半数以上表决通过后,方可生效 9.7 监事会的任务 9.7.1接受少数动议,召开全体会员大会 9.7.2 对执委会的财务报告进行审核,并在财务报告上签字 9.7.3当执委会成员在任期内提出辞职、或被全体会员大会罢免其执委会成员资格,或因其他原因不能履行其执委会成员的职责时,由监事会选派监事会成员暂时增补加入执委会,履行执委会成员的职责,直至下次全体会员大会召开。在此期间,将会暂时取消其监事会成员资格 9.8 主任负责召集监事会会议,当主任不能履行职责时,由主任确定监事会其他成员负责召集监事会会议 9.9 监事会无权对执委会的工作进行干涉 9. Aufsichtsrat 9.1 Der Aufsichtsrat wird auf der Mitgliederversammlung gewählt. 9.2 Der Aufsichtsrat wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig. 9.3 Der Aufsichtsrat besteht aus einem Direktor und zwei Kommissaren. 9.4 Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte den Direktor. 9.5 Das Mitglied des Aufsichtsrates kann kein Mitglied des jetzigen Vorstandes sein. 9.6 Der Aufsichtsrat entscheidet durch Beschluss mit einer 1/2 Stimmenmehrheit. 9.7 Aufgaben des Aufsichtsrates 9.7.1 Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn sie von mindesten 1/10 der Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes gefordert wird. 9.7.2 Prüfung des Jahresfinanzberichts des Vorstandes 9.7.3 Wenn ein Mitglied des Vorstandes zurücktritt, oder ausgeschlossen wird, oder wegen anderer Gründe seine Pflicht nicht mehr ausüben kann, tritt ein Mitglied des Aufsichtsrates in den Vorstand bis zur nächsten Mitgliederversammlung ein. Während dieser Zeit darf dies Mitglied keine Pflicht des Aufsichtsrates ausüben. 9.8 Der Direktor ist verantwortlich für die Einberufung der Aufsichtsratessitzung. Wenn der Direktor nicht in der Lage ist, soll er ein anderes Mitglied des Aufsichtsrats für diese Tätigkeit zu berufen. 9.9 Der Aufsichtsrat ist nicht berechtig, in der Arbeit des Vorstandes einzugreifen. 10.解散 10.1解散学生会需有五分之一的会员书面提案并经四分之三多数的全体会员同意,方可生效 10.2学生会的解散应由当时任职的执委会负责办理。10.3. 如学生会解散,学生会的财产将转让给一个公法的法人或者其它享受本章程意义上的税务优惠的纯粹公益性组织。 10. Auflösung des Vereins 10.1 Die Auflösung des VCWSDs erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei 1/5 aller Vereinsmitglieder einen schriftlichen Auflösungsantrag einbringen und 3/4 aller Vereinsmitglieder für die Auflösung stimmen. 10.2 Die Auflösung obliegt dem zuletzt amtierenden Vorstand. 10.3. Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des VCWSDs an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks unmittelbarer und ausschließlicher Verwendung für gemeinnützige Zwecke in Sinne dieser Satzung. 111.附则 11.1 本章程有中文德文两个版本,中文版本与德文版本有出入时,以德文版本为准 11.2 本章程自在全体会员大会审议表决通过后生效,并报达姆施塔特区法院备案 11.3本章程文本中的定义用男性书写,同样适合于女性 11.4 本章程于一九八九年六月四号全体会员大会通过 11. Anmerkungen 11.1 Diese Satzung hat eine chinesische und eine deutsche Version. Bei den Streitigkeiten zwischen den beiden Versionen wird die deutsche Version bevorzugt. 11.2 Diese Satzung tritt am Tag nach der Abstimmung auf der Mitgliederversammlung in Kraft und trägt beim Amtsgericht in die Akten ein. 11.3 Wird im Text der Satzung bei Funktionsbezeichnungen die männliche Sprachform verwandt,so können unabhängig davon alle Ämter mit Frauen besetzt werden. 11.4 Diese Satzung ging am 4. Juni 1989 auf der Mitgliederversammlung durch. 达 姆 施 塔 特,一 九 八 九 年 六 月 四 日第 一 次 通 过 达 姆 施 塔 特,二 零 零 五 年 十 月二十八 日第 一 次 修 改 达 姆 施 塔 特,二 零 零 六 年 五 月十三 日第 二 次 修 改 达 姆 施 塔 特,二 零 零 六 年 八 月三十 日第 三 次 修 改 Darmstadt, 4.Juni.1989, Erste Durchgehen Darmstadt,28.Oktober 2005, Erste Verbesserung Darmstadt, den 13.Mai,2006, Zweite Verbesserung Darmstadt, den 30.August,2006,Dritte Verbesserung |
